Konditionen / Honorar

Honorarüberblick
Psychotherapie / Hypnosetherapie60 Minuten  75,- €
Klangschalenmassage60 Minuten  50,- €
Kinder und Jugendliche60 Minuten  75,- €
Paare60 Minuten  90,- €
Teams / Gruppen60 Minuten120,- €
Gewichtsreduktion  
 – Einzelsitzung60 Minuten  75,- €
 – in der GruppeCa. 120 Minuten  30,- €
Raucherentwöhnung 1 – 3 Termine ca. 4 Std. 280,- €
Familienaufstellung & Systemische Aufstellung 
– Eigene Aufstellung70,- €
 – Stellvertreter   25,- €

Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich nach den Regeln der ärztlichen/psychologischen Kunst zum Zwecke der medizinisch notwendigen Heilbehandlung.

Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche psychotherapeutischen Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die den Regeln der Alternativmedizin folgen.

Das Honorar ist am Ende der Stunde in bar zu bezahlen.

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen, Systemversagen) informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.

Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung / ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. Ebenso hat dieser das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.